Wir unterrichten alle PKW Klassen inklusive Anhänger, wie auch alle Zweiradklassen.
Zweirädrige, dreirädrige oder vierrädrige Kleinkrafträder mit max. 45km/h und 50cm³ Hubraum Verbrennungsmotor oder max. 4kW Elektromotor; Mindestalter 16 Jahre; Einschluss: keine
Krafträder mit max. 125cm³ Hubraum und max. 11kW Leistung; Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg; Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80km/h entfällt für Fahrer unter 18 Jahren; Mindestalter 16 Jahre; Einschluss: AM
Krafträder mit max. 35kw (48PS) Leistung,diese dürfen max.von 70kw gedrosselt sein ; Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg; bei mind. zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich, die theoretische Prüfung entfällt; Mindestalter 18 Jahre; Einschluss AM und A1
Kräfträder mit über 50cm³ Hubraum oder über 45km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit; dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) mit über 15kW Leistung; bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich, die theoretische Prüfung entfällt; Mindestalter 20 Jahre beim Aufstieg von A2 auf A und 21 Jahre für Trikes; Direkteinstieg mit 24 Jahren; Einschluss AM, A1, A2
Motorisierte Fahrräder oder Roller mit max. 50cm³ Hubraum und max. 25km/h Höchstgeschwindigkeit; nur eine theoretische Prüfung erforderlich.
Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5t und max. 8 Personen ohne Fahrer; Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren.
Anhängerregelung: Anhänger mit 750kg zGm immer erlaubt; Anhänger über 750kg zGm erlaubt, wenn zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3,5t nicht überschreitet.
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern über 750kg zGm, wenn zGm der Fahrzeugkombination mehr als 3,5t, aber nicht mehr als 4,25t beträgt; Erlaubnis wird durch die Schlüsselnummer 96 nach einem speziellen Kurs in der Fahrschule erteilt; keine Prüfungen erforderlich; Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren.
Kfz der Klasse B mit Anhänger über 750kg zGm, aber nicht mehr als 3,5t; maximale Fahrzeugkombination 7t; eine praktische Prüfung ist erforderlich; Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren.